d) Wenn eine Person als Wochenaufenthalterin gemeldet ist und sich abwechslungsweise an zwei Orten aufhält, ist für die Bestimmung des Wohnsitzes darauf abzustellen, zu welchem Ort sie die stärkeren Beziehungen unterhält. Jener Ort, den eine Person nach Massgabe ihres äusseren Verhaltens zum Mittel- oder Schwerpunkt der Lebensbeziehungen gemacht hat, ist mithin der Wohnsitz. Dieser Mittelpunkt ist regelmässig dort zu sehen, wo die familiären Interessen und Bindungen am stärksten lokalisiert sind.8