1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Köniz vom 20. April 2011 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 900.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, Gerichtsurkunde - Baupolizeibehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis, B-Post