b) Der Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet stellt einen fundamentalen Grundsatz der Raumplanung dar und erlaubt es nur in ganz speziellen Fällen, von der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, das heisst von der Entfernung nicht landwirtschaftlicher oder standortgebundener Bauten oder Nutzungen 26 BGE 111 Ib 217 E. 3b 10