11 BGer 1A.202/2006 vom 10. September 2007, E. 3 (Bewilligungspflicht eines Zaunes in der Landwirtschaftszone) 12Eine sehr ausführliche Herleitung und Definition des Bauerngartens findet man hier: Oeconomische Encyclopädie (http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ ) Buchstabe G oder Stichwortsuche "Garten“ 6 werden, weshalb in baurechtlicher Hinsicht der zehn Aren grosse Pflanzblätz inmitten der Landwirtschaftzone, der der Versorgung von rund zehn Familien dient, nicht wie ein traditioneller Bauerngarten behandelt werden kann. 3. Voraussetzungen einer Wiederherstellungsverfügung