des Wohn- bzw. Bauernhauses und befindet sich nicht wie der Pflanzblätz weit entfernt von diesem inmitten der landwirtschaftlich bewirtschafteten Feldern und Wiesen. Die Auswirkungen auf die Umgebung durch den Pflanzblätz sowie dessen äusseres Erscheinungsbild können damit nicht mit einem herkömmlichen Bauerngarten verglichen 10 BGer 1A.202/2006 vom 10. September 2007 E. 4 mit Hinweisen