Die Umnutzung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Landwirtschaftszone in einen schrebergartenähnlichen Pflanzblätz, der durch mehrere Familien für ihren privaten Eigenbedarf bewirtschaftet und genutzt wird, ist mit räumlichen Folgen verbunden, bei denen ein Interesse der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Dabei fällt insbesondere das erhöhte Verkehrsaufkommen ins Gewicht, aber auch die optische Wirkung der Pflanzblätzes mit seiner – wenn auch gross flächigen – hausgartenähnlichen Bepflanzung und Umrandung mit einem mobilen Zaun11, weshalb ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss.