c) Der vom Beschwerdeführer angelegte Pflanzblätz liegt in der Landwirtschaftszone. Er weist eine Fläche von zehn Aren auf, ist in verschiedene Beete unterteilt8 und wird von acht bis zehn Familien in ihrer Freizeit bewirtschaftet, die in der Siedlung D.________ wohnen. Diese Familien sowie der Beschwerdeführer pflanzen Gemüse und Obst an, unterhalten und pflegen den Pflanzblätz und ernten schliesslich die entsprechenden Erzeugnisse für ihren Eigenbedarf. Der Pflanzblätz weist somit Ähnlichkeiten mit einem Schrebergarten auf.