20. April 2011 auf, den ursprünglichen Zustand innert 30 Tagen seit Rechtskraft der 2 Verfügung wiederherzustellen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.