29 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung vom 22. Februar 1995 (GebV; BSG 154.21) 15 3. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 5’668.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 16 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt Y.___________, mit Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher A.________, mit Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher X.________, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Emmental, zur Kenntnis