3. Die B.________ AG hat die Erstellung des baubewilligten Lärmschutzprojektes innert sechs Monaten ab Rechtskraft der entsprechenden Baubewilligung durchzuführen und fertig zu stellen. Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer Mühlemattweg 16, 3324 Hindelbank, hat die dazu nötigen Arbeiten zu dulden.“ Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1’200.- werden der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.