III. Entscheid 1. Die Verfügung der Gemeinde Hindelbank vom 8. April 2011 wird wie folgt geändert: „1. Die B.________ AG wird aufgefordert, innert sechs Monaten ab Rechtskraft der vorliegenden Verfügung ein Baugesuch für das Bauprojekt der Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahn auf der gesamten Länge der Parzelle Hindelbank Grundbuchblatt Nr. D.________ einzureichen. Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer Mühlemattweg 16, 3324 Hindelbank, hat die dazu nötigen Arbeiten zu dulden.