a) Die Gemeinde Hindelbank verfügt in der Fertigstellungsverfügung vom 8. April 2011, es sei innert sechs Monaten, spätestens am 15. Oktober 2011 ein Baugesuch für das Bauprojekt der Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahn auf der gesamten Länge der Parzelle Nr. D.________ einzureichen. Die Immissionsberechnung I.________ halte fest, welche Massnahmen bezüglich des Lärmschutzes zu treffen seien. Diese Vorgaben seien einzuhalten.