erstellen oder deren Kosten übernehmen müsste, ist hingegen keine Rede. Spätestens seit 2007 war ein Vertreter der B.________ mit der SBB in Gesprächen betreffend die Kostenübernahme der Lärmschutzwand.20 Im Jahr 2008 teilte die SBB der B.________ unmissverständlich mit, dass sie die Kosten der Lärmschutzmassnahmen nicht übernehmen werde.21 Die B.________ wurde seitens der SBB wie auch der Gemeinde mehrfach darauf hingewiesen, dass eine mit der SBB koordinierte Erstellung zu 17 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N 12; BGE 1A.121, E. 3.2; 107 Ia 19, E. 2c; BVR 2007 S. 362, E. 4; BVR 2008 S. 261, E. 3.2 18 BGE 1A.212/2005, E. 3.2; 107 Ia 19, E. 2b