Gleichzeitig sicherte die B.________ aber zu, mit allen Betroffenen eine Lösung erarbeiten zu wollen. Zwischen Dezember 2009 und Dezember 2010 bestätigten die Gemeinde und die B.________ in mehreren weiteren Schreiben im Wesentlichen ihre Positionen. Am 4. Mai 2010 richtete die Gemeinde gleichzeitig ein Schreiben an die B.________ und die F.________, in dem sie ebenfalls auf die Pflicht zur Erstellung von Lärmschutzwänden und die Möglichkeit einer Ersatzvornahme hinwies. Während die F.________ auf eine Stellungnahme verzichtete, verwies die B.________ nach wie vor auf laufende Gespräche mit der SBB betreffend deren Kostenbeteiligung.