_ retournierte das zweite Schreiben der Gemeinde, mit dem Hinweis, es sei an die B.________ als Bauherrin zu richten.12 Die B.________ versicherte der Gemeinde daraufhin, es würden die notwendigen Abklärungen getroffen.13 Mit Schreiben vom 1. Juli 2009 forderte die Gemeinde die B.________ erneut auf, die Lärmschutzwände zu erstellen, unter Androhung der Ersatzvornahme. In ihrer Antwort wies die B.________ nun darauf hin, dass sie nicht mehr Grundeigentümerin sei und daher nicht mehr Adressatin von Schreiben oder Verfügungen betreffend die Lärmschutzmassnahmen sein könne.14 Sie verwies stattdessen auf die F.________ als Verwaltung der Beschwerdeführerin. Gleichzeitig sicherte die B.______