In der Folge wurde das Bauvorhaben von der B.________ als Bauherrin übernommen. Diese stellte sich auf den Standpunkt, dass die SBB eine Lärmschutzwand entlang der Parzelle Nr. D.________ errichten müsse, und erkundigte sich offenbar bei der SBB entsprechend.10 Mit Schreiben vom 9. Juli 2008 an die B.________ erklärte die SBB, dass sie keine Kosten für Lärmschutzmassnahmen übernehmen werde. Die Gemeinde forderte daraufhin wiederholt sowohl die F.________ als auch die B.________ auf, die Lärmschutzwände zu erstellen, andernfalls die entsprechenden Auflagen rechtlich durchgesetzt würden.11 Die F.________ retournierte das zweite Schreiben der Gemeinde, mit dem Hinweis, es sei an die B._____