- Die Immissionsberechnung gemäss Art. 40 Lärmschutzverordnung des Büros für Bauphysik und Bauschäden hält fest, welche Massnahmen bezüglich des Lärmschutzes zu treffen sind. Diese Vorgaben sind einzuhalten. - Gestützt auf die Projektänderung ist die Immissionsberechnung zu überarbeiten und - Vor Ausführung der Arbeiten ist mit dem Bundesamt für Verkehr, Sektion Lärmsanierung bezüglich dem laufenden Lärmsanierungsprojekt der SBB Kontakt aufzunehmen um die bauliche Koordination und deren Kostenübernahme zu klären.