Es sind zwingend geeignete Lärmschutzmassnahmen vorzunehmen. - Die SBB haben das Projekt der ordentlichen Lärmsanierung (Sanierungshorizont 2015) für die Gemeinde Hindelbank im Frühling 2004 beim Bundesamt für Verkehr eingereicht (Plangenehmigungsverfahren). Die definitiven Lärmschutzmassnahmen (Lärmschutzwände, Schallschutzfenster) in diesem Gebiet können erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Verfügung (voraussichtlich noch Mitte 2005) abschliessend festgelegt werden. - Die Immissionsberechnung gemäss Art.