101); Art. 26 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) 6 Thomas Merkli/Arthur Aeschlimann/Ruth Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, Bern 1997, Art. 21 N. 4 5 Stockwerkeigentümergemeinschaft gerichtet. Aus dem Schreiben wird nicht klar, wen die Gemeinde zur Fertigstellung der Lärmschutzmassnahmen verpflichten will. Im Gegensatz zur B.________ reagierte die F.________ nicht auf das Schreiben.