a) Spätestens ab dem Jahr 2008 korrespondierte die Gemeinde Hindelbank mit der B.________ betreffend den Bau der Lärmschutzwand. Die Schreiben vom 11./17. Dezember 2008 und 4. Mai 2010 waren an die B.________ und an die F.________ gerichtet. Am 25. Februar 2011 erliess sie die an die F.________ adressierte Fertigstellungsverfügung. Die Beschwerdeführerin macht geltend, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, da sie vor dem Erlass der Fertigstellungsverfügung keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und