Am 8. April 2011 eröffnete die Gemeinde die Fertigstellungsverfügung der Beschwerdeführerin. Diese wird aufgefordert, innert sechs Monaten, spätestens am 15. Oktober 2011, ein Baugesuch für ein Bauprojekt der Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahn auf der gesamten Länge der Parzelle Nr. D.________ einzureichen. Die zu treffenden Massnahmen seien in der Immissionsberechnung des Büros I.________ vom 27. Juli 2004 aufgelistet. Die Erstellung des Projektes müsse innert sechs Monaten nach Rechtskraft der Baubewilligung abgeschlossen sein. Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.