wurde Ende 2006 fertig gestellt. Es wurden keinerlei Lärmschutzmassnahmen getroffen. Nach der Fertigstellung der Baute wurden die Wohnungen im Stockwerkeigentum an die Mitglieder der Beschwerdeführerin verkauft. Die Liegenschaft wird von der E.________ AG verwaltet (bis 3. Dezember 2010 F.________ AG. Die B.________ und die E.________ AG bestehen aus den Herren G.________ und H.________. Herr G.________ ist bei beiden Firmen einzelzeichnungsberechtigt.1 Herr H.________ ist im Verfahren vor der Gemeinde als Anwalt der B.________ AG aufgetreten.