1. Mit Gesamtbauentscheid vom 10. Februar 2005 hatte das Regierungsstatthalteramt Burgdorf der damaligen Bauherrschaft, der C.________ AG, den Bau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Hindelbank Grundbuch-Blatt Nr. D.________ bewilligt. Die Parzelle liegt direkt neben dem Trassee der Bahnlinie Bern-Burgdorf. Der Gesamtbauentscheid enthielt daher mehrere Auflagen betreffend Lärmschutz. In der Folge wurde das Grundstück an die B.________ AG verkauft und von dieser bebaut. Der Bau 2