2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens werden festgesetzt auf Fr. 600.00 und zu fünf Sechsteln, ausmachend Fr. 500.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid rechtskräftig geworden ist. Die verbleibenden Kosten trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton (Regierungsstatthalteramt Emmental) hat dem Beschwerdeführer einen Parteikostenanteil von Fr. 565.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung