und der Art der Nutzung und berechnet sich nach einer Formel.31 Da die Anzahl der Wohnungen, die Bruttogeschossfläche des Ladens und die Nutzung gleich bleibt, bleibt auch der Parkplatzbedarf der gleiche wie im Baubewilligungsverfahren von 1993 berechnet. Die errechnete Bandbreite von 6 bis 21 Abstellplätzen berücksichtigt auch die Abstellplätze für die Bewohner der Liegenschaft und die Parkplätze für deren Besucher und die Angestellten.32 Der Beschwerdeführer bestreitet, dass die ursprünglich erstellten zwölf Parkplätze noch vorhanden sind.