a) Der Beschwerdeführer rügt, die heute bestehenden Parkplätze seien nach der Integration der Postagentur und der damit verbundenen Zunahme der Kundenfrequenz nicht mehr ausreichend. Die Parkplatzpflicht sei neu zu überprüfen, dabei sei zu berücksichtigen, dass etwa drei Parkplätze ständig durch Bewohner der Liegenschaft bzw. durch Angestellte des Ladens besetzt seien. b) Da durch die Integration der Postagentur in den Dorfladen der C.________ kein wesentlicher Mehrverkehr zu erwarten ist und die Fläche des Ladens nicht vergrössert wird, gibt es keinen Anlass, die Parkplatzpflicht neu zu überprüfen.