_ erfolgt über die Parzelle des Beschwerdeführers, die Wegfahrt dagegen über eine Brücke über den H.________kanal. Die Ausnahmeregelung für Lastwagen, die aufgrund ihres Gewichts die Brücke nicht befahren können, wurde bereits im damaligen Verfahren vorgesehen.28 Fragen der Verkehrssicherheit wurden zudem kürzlich rechtskräftig beurteilt.29 Die bestehende Erschliessung ist daher nicht mehr zu prüfen und auf die entsprechenden Rügen des Beschwerdeführers ist nicht einzutreten. Im vorliegenden Verfahren ist nur relevant, ob die Integration der Postagentur zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen führt.