a) Der Beschwerdeführer macht geltend, mit der Integration einer Postagentur in den Dorfladen liege eine Änderung der Zweckbestimmung vor, welche die Umweltschutzgesetzgebung (Lärmimmissionen) berühre und zu einer erheblichen Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen führe. Es sei daher eine Baubewilligung notwendig.