b) Der Beschwerdeführer wäre als benachbarter Grundeigentümer einsprachelegitimiert und hat das Recht, bei unterbliebener Publikation einer möglicherweise bewilligungspflichtigen Vorkehr die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens zu verlangen.6 Im Verfahren vor dem Regierungsstatthalter hatte er Parteistellung. Als Adressat der angefochtenen Verfügung ist er beschwert und zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Beteiligung am Verfahren von Amtes wegen