Laden bringen bzw. abholen müsse. Auch mit einer Zunahme des Kundenverkehrs sei zu rechnen. Die bestehende Erschliessung genüge den zu erwartenden höheren Belastungen nicht. Weiter würden die bestehenden Parkplätze nicht mehr genügen und die Parkplatzpflicht sei unter Berücksichtigung der Verkehrszunahme neu zu überprüfen. Eine Umnutzung sei nur dann baubewilligungsfrei, wenn keine bau- oder umweltrechtlich relevanten Tatbestände tangiert seien. Diese Voraussetzung sei vorliegend nicht gegeben. Die Erschliessungsfrage stelle einen baurechtlich relevanten Tatbestand dar und es sei zudem auch mit zusätzlichen Lärmimmissionen zu rechnen.