3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 3. März 2010 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass das Bauvorhaben baubewilligungspflichtig sei. Er begründet dies im Wesentlichen damit, dass durch die Integration der Postagentur in den Dorfladen zusätzlicher Schwerverkehr zu erwarten sei, da mindestens zweimal täglich ein Lastwagen die Briefpost und Pakete zum 3