1. Die Schweizerische Post plant, in der Gemeinde Signau die Poststelle Schüpbach aufzuheben und in Schüpbach einen Teil der Postdienstleistungen in einer sogenannten Postagentur („Post beim Partner“) abwickeln zu lassen. Diese Agentur soll in das Ladengeschäft der C.________ an der E.________ Strasse 14 (Parzelle Nr. F.________, Dorfzone 2) integriert werden. Die Zufahrt zu diesem Laden erfolgt über die Parzelle Nr. G.________, die im Eigentum des Beschwerdeführers steht. Im Grundbuch sind als Dienstbarkeiten ein gegenseitiges Fahrwegrecht jeweils zu Gunsten bzw. zu Lasten der Parzellen F.________ und G.________ sowie ein Zu- und Vonfahrtsrecht zu Gunsten der Parzelle F.___