Die Messungen in Zimmer 4 waren jedoch sinnvoll, um feststellen zu können, ob die Umbauten bauakustisch relevant waren. Ein Drittel der Kosten des Gutachtens trägt deshalb der Kanton, zu den Verfahrenskosten werden nur zwei Drittel, ausmachend Fr. 5'020.-- geschlagen. Die Verfahrenskosten betragen demnach insgesamt Fr. 7'320.--.