eingehalten werden, so können Erleichterungen gewährt werden. In diesem Punkt wird die Beschwerde gutgeheissen. Den Beschwerdegegnern wird eine Frist von drei Monaten gesetzt, um bei der Baupolizei der Stadt Bern einen Vorschlag für die Verbesserung des Schallschutzes in Zimmer 3 einzureichen und allenfalls ein Gesuch um Erleichterungen einzureichen.