Es ist umstritten, ob diese Arbeiten ein Umbau im Sinne von Art. 32 Abs. 3 LSV sind. Soweit ersichtlich gibt es zum Begriff des Umbaus nach Art. 32 Abs. 3 LSV weder Literatur noch Rechtsprechung. Die SIA-Norm 181, Ausgabe 2006, S. 5, nennt als Beispiele für bauakustisch relevante Umbauten u.a. den Ersatz weicher Bodenbeläge (Teppiche) durch Hartbeläge (Parkett, Laminat, Keramik, Stein). Vom Zweck der Vorschrift her muss der Begriff ähnlich ausgelegt werden wie ein Umbau nach Art. 18 USG (Umbau und Erweiterung sanierungsbedürftiger Anlagen). Es ist also die Frage zu beurteilen, wann Arbeiten so wesentlich sind, dass eine gleichzeitige Sanierung zumutbar scheint.