Angefochten werden können auch Verfügungen, in denen festgestellt wird, dass keine Verletzung der Baubewilligung vorliegt. Die Beschwerdeführer sind als Anzeiger durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert.4 Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Prüfungsbefugnis der BVE a) Die Beschwerdegegner sind der Ansicht, die BVE könne im Falle des Eintretens auf die Beschwerde nur die Rückweisung an die Vorinstanz verfügen und nicht selber in der Sache entscheiden.