a) Die Beschwerdegegner beantragen, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Bei der Streitsache handle es sich um eine privatrechtliche Streitigkeit und nicht um den Fall einer Missachtung einer Baubewilligung. Aus diesem Grund sei die Vorinstanz zu Recht nicht auf die Anzeige eingetreten und werde der BVE beantragt, ebenfalls nicht auf die Beschwerde einzutreten.