4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung der Stadt Bern, der städtischen Denkmalpflege und des Amtes für Gebäude und Grundstücke des Kantons Bern einen Augenschein durch. Es lies von der B+S AG Bern eine bauakustische Ermittlung durchführen. Eine Beschwerde der Beschwerdegegner gegen diese Anordnung des Rechtsamtes wies das Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 15. Juni 2010 (VGE 110.2010.181) ab. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins und zum Gutachten der B+S AG zu äussern sowie Schlussbemerkungen einzureichen.