Das Gebäude ist zudem mit Vertrag vom 8. November 2009 unter Schutz gestellt worden im Sinne von Art. 14 DPG1. Der Bauentscheid vom 28. Juli 2006 enthält unter anderem folgende Auflage: „Der Schallschutz bei Aussenbauteilen und Trennbauteilen lärmempfindlicher Räume sowie bei Treppen und haustechnischen Anlagen hat, soweit sie umgebaut, ersetzt oder neu eingebaut werden, den Anforderungen nach Art. 32 und 33 der Lärmschutzverordnung sowie der SIA-Norm 181 (Ausgabe 1988) zu entsprechen.“ Der Bauentscheid ist in Rechtskraft erwachsen und der Um- und Ausbau wurde vorgenommen.