1. Die Beschwerdegegner sind Eigentümer des 3. Obergeschosses und des Dachgeschosses des Gebäudes G.________strasse 31, Parzelle Nr. H.________, in Bern. Die Stadt Bern bewilligte ihnen mit Bauentscheid vom 28. Juli 2006 den Umbau der bestehenden Wohnungen im 3. Obergeschoss und den Ausbau des darüberliegenden Dachgeschosses zu einer 3- und einer 5-Zimmer Maisonettewohnung. Das Gebäude ist der Wohnzone a und der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II zugeordnet. Es ist im Bauinventar Breitenrain-Wyler als schützenswert bezeichnet und liegt in der Baugruppe 6, G.________strasse. Das Gebäude ist zudem mit Vertrag vom 8. November 2009 unter Schutz gestellt worden im Sinne von Art.