5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 6 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21). 4 Aus diesen Gründen wird verfügt: 1. Das Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2009/12 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 4. Zu eröffnen: - Herrn Fürsprecher B.________, mit Gerichtsurkunde - Baupolizeibehörde der Gemeinde Port, Gemeindeverwaltung, mit Gerichtsurkunde