das nachträgliche Baugesuch am 24. April 2009 eingegangen sei; es werde darauf eingetreten. Mit Verfügung vom 13. Mai 2009 gab das Rechtsamt BVE dem Beschwerdeführer vom Schreiben der Gemeinde Kenntnis und erklärte, dass die BVE die Abschreibung des Beschwerdeverfahrens beabsichtige.