2. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde, das Verfahren sei bis zum Entscheid der Gemeinde über das nachträgliche Baugesuch zu sistieren. Mit Verfügung vom 27. April 2009 forderte das Rechtsamt BVE die Gemeinde Port auf mitzuteilen, ob das nachträgliche Baugesuch des Beschwerdeführers eingegangen sei und ob darauf eingetreten werde. Mit Schreiben vom 11. Mai 2009 bestätigte die Gemeinde Port, dass 2