1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Gemeinderates von Oberbipp vom 11. April 2007 aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________ und Frau B.________, als Gerichtsurkunde - C.________, als Gerichtsurkunde - Einwohnergemeinde Oberbipp, Gemeindeverwaltung, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalter von Aarwangen, zur Kenntnis