f) Wer das fragliche Teilstück der Parzelle der Beschwerdeführer mit einem Belag versehen hat, konnte nicht genau geklärt werden. Denkbar sind zwei Varianten: Die L.________AG hat den Belag gleichzeitig mit dem Bau der E.________strasse oder die C.________ gleichzeitig mit dem Belag für den Q.________weg eingebracht. Der Augenschein vom 9. November 2007 hat jedenfalls gezeigt, dass der Belag des Q.________wegs und des Platzes keine wesentlichen Unterschiede aufweist und gleich alt ist. Einen anderen und jüngeren Belag weist das Trottoir längs der K.________strasse (Parzelle Nr. P.________) auf. Einen neueren Belag weisen auch die E.________strasse und die K.________strasse auf.