Der Platz umfasst einen Teil der Parzelle Nr. D.________ der Beschwerdeführer mit einem Halt von ungefähr 135 m². Der grössere Teil des Platzes steht im Eigentum der C.________. Er umfasst Teile der Parzellen Nrn. N.________ und 9 Beilage 4 zur Stellungnahme der Gemeinde Oberbipp vom 5. Juni 2007 10 Beleg IV/2280 laut Datenbank GRUDIS 11 vgl. Eingabe vom 23. August 2007 6