Laut Grundbuch ging das Eigentum an der E.________strasse (Parzelle Nr. G.________) erst im Jahr 1974 im Rahmen der Güterzusammenlegung an die Gemeinde Oberbipp über.10 b) Die Parzelle Nr. F.________ nordöstlich der E.________strasse blieb im Eigentum der L.________AG. Teil dieser Parzelle ist u.a. ein Landstreifen mit einer Breite zwischen 6 und 10 m Meter längs der E.________strasse im Bereich der Einmündung der E.________strasse/K.________strasse. Die Gemeinde Oberbipp weist zudem darauf hin, dass längs der südwestlichen Seite der E.________strasse ein Trottoir verläuft. Auch das Eigentum daran verblieb zum grössten Teil bei den privaten Anstössern.11