1971, dass die L.________AG verpflichtet war, die Niedermattstrasse (heute: E.________strasse) zu bauen. Weil die L.________AG nicht verpflichtet war, die neue Strasse mit einem Belag zu versehen, bewilligte die Gemeindeversammlung Oberbipp einen Kredit von 108'000 Franken für den Belag. Den Belagseinbau führte aber die L.________AG aus. Im bewilligten Kredit war zudem ein Betrag von 15'000 Franken vorgesehen für «40 Prozent Anteil an die Strassenabschlussarbeiten, Betonstellriemen anstelle des nicht vorgesehenen Strassenanschlusses».