Mit Brief vom 24. April 2007 gab die Gemeinde Oberbipp den Beschwerdeführern zudem bekannt, dass die Gemeinde die Abschrankungen am 27. April 2007 entfernen würde, sofern die Beschwerdeführer diese bis zum 26. April 2007 nicht selber entfernten. 2. Die Beschwerdeführer erhoben mit Eingabe vom 11. Mai 2007 Beschwerde. Sie beantragen, die Verfügung vom 11. April 2007 sei aufzuheben. Die Gemeinde Oberbipp beantragt in der Vernehmlassung vom 22. Mai 2007, die Beschwerde sei abzuweisen. Zudem weist sie darauf hin, dass die Beschwerdeführer die Absperrungen selber entfernt hätten.