1. Der Gemeinderat von Oberbipp erliess am 11. April 2007 gegenüber den Beschwerdeführern folgende Verfügung: «1. Es wird festgestellt, dass ein Teilstück der Parzelle Oberbipp GB Nr. D.________ (siehe Planbeilage1) dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmet ist. 1 vgl. beigelegter Situationsplan vom 26.März 2002 im Anhang 2